Rechtsprechung
BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 22 Nr. 5 StPO; § 24 StPO
Keine automatische Befangenheit des Berufsrichters aufgrund der Entgegennahme einer Falschaussage des Angeklagten als Zeuge in einem vorausgegangenen Verfahren - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Nr 5 StPO, § 338 Nr 2 StPO, § 338 Nr 3 StPO
Absoluter Revisionsgrund: Mitwirkung der Berufsrichter bei vorherigem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den Angeklagten; Rüge der Vorbefassung - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- rewis.io
Absoluter Revisionsgrund: Mitwirkung der Berufsrichter bei vorherigem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den Angeklagten; Rüge der Vorbefassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Absoluter Revisionsgrund: Mitwirkung der Berufsrichter bei vorherigem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den Angeklagten; Rüge der Vorbefassung
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.06.2012 - 21 KLs 3/12
- BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12
Auch insoweit sind die Berufsrichter indes allein dadurch, dass sie diese Falschaussage entgegengenommen haben, nicht als vernommene Zeugen im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 352 f.). - BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12
Eine nach § 261 StPO unzulässige Verwertung eigener Wahrnehmungen der Berufsrichter in einer Haftprüfung zum Erscheinungsbild des Angeklagten (vgl. UA S. 19, 57; dazu BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354) hat der Angeklagte nicht gerügt; ein Beruhen des Urteils hierauf wäre auch höchst zweifelhaft.
- FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16
Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte
bb) wie in Strafsachen (Beschlüsse BGH vom 08.05.2014 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372 {Bsp. Haftbefehl}; vom 27.11.2012 5 StR 492/12, Juris; OLG Koblenz vom 25.05.1982 1 Ws 183/82, NStZ 1983, 470).