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   BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12   

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https://dejure.org/2012,39412
BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12 (https://dejure.org/2012,39412)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2012 - 5 StR 492/12 (https://dejure.org/2012,39412)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2012 - 5 StR 492/12 (https://dejure.org/2012,39412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 22 Nr. 5 StPO; § 24 StPO
    Keine automatische Befangenheit des Berufsrichters aufgrund der Entgegennahme einer Falschaussage des Angeklagten als Zeuge in einem vorausgegangenen Verfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 5 StPO, § 338 Nr 2 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Absoluter Revisionsgrund: Mitwirkung der Berufsrichter bei vorherigem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den Angeklagten; Rüge der Vorbefassung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund: Mitwirkung der Berufsrichter bei vorherigem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den Angeklagten; Rüge der Vorbefassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Absoluter Revisionsgrund: Mitwirkung der Berufsrichter bei vorherigem Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den Angeklagten; Rüge der Vorbefassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12
    Auch insoweit sind die Berufsrichter indes allein dadurch, dass sie diese Falschaussage entgegengenommen haben, nicht als vernommene Zeugen im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 352 f.).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 5 StR 492/12
    Eine nach § 261 StPO unzulässige Verwertung eigener Wahrnehmungen der Berufsrichter in einer Haftprüfung zum Erscheinungsbild des Angeklagten (vgl. UA S. 19, 57; dazu BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354) hat der Angeklagte nicht gerügt; ein Beruhen des Urteils hierauf wäre auch höchst zweifelhaft.
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